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Zwei Jahre Garantie

Pflanzenlampe LED 15 Watt (Rot/Blau)


Energiesparende und effiziente Beleuchtung zur Förderung von Pflanzenwachstum.

165 rote LEDs (620-630nm) fördern die Blüten- und Samenbildung.
60 blaue LEDs (460-470nm) regt das Wachstum an und kann die photosynthetische Effizienz erhöhen.

Kabellänge: ca. 1,20 Meter (mit Stecker)
Maße: 30 x 30 x 3,5 cm
Länge Aufhängeseil: 38cm
Gewicht: 0,98 kg

Leistung: 15W
Lichtstrom: 1350LM
Spannung: 90 - 260V

Bestrahlungsfläche: bis zu 2 ?
Empfohlener Bestrahlungsabstand: 40cm - 100cm
Betriebstemperatur: -40 ~ 85?

Lebensdauer: bis zu 50.000 Stunden

NICHT wasserdicht

4x 27W Arbeitsscheinwerfer 12/24 Volt Ledstrahler, Offroad, eckig


"Im Dutzend billiger", weiß der Volksmund. Bei uns reichen schon 4 Strahler für satte Rabatte. Dieses Angebot umfasst 4 Strahler dieses Typs und Bedeute für Sie eine Ersparnis von über 10 % gegenüber dem Einzelpreis.

Die unzerbrechliche Polycarbonat-Scheibe, das stoßfeste Gehäuse mit integrierten Kühlrippen und die wasser- und staubdichte Schutzart IP67 zeigen beim Einsatz im Gelände keine Schwächen. Mit 27 Watt Led-Power stellt der Strahler einen vollwertigen Ersatz zu herkömmlicher Beleuchtung an Quad und Traktor dar. Ebenfalls wird dieser Strahler als Rückfahrlicht an Anhängern und Chassis eingesetzt. Die Montage und Ausrichtung erfolgt schnell und mühelos mit dem beiliegenden Befestigungsset aus Edelstahl. Ein Verpolungsschutz ermöglicht den gefahrlosen Anschluss bei Spannungen im Bereich von 10 bis 30 Volt.
Für drinnen und draußen.
Eckige Bauform.

Daten Strahler
Leistung: 27 Watt
Spannung: 12 Volt (10-30 Volt)
Abstrahlwinkel: ca. 30°
Farbtemperatur: ca. 6000 Kelvin
Lichtfarbe: Kaltweiß
Helligkeit: ca. 1700 Lumen
Lebensdauer: mindestens 30000 Stunden
Material: Aluminium und Polycarbonat

Maße ca.
Breite: 105 mm
Höhe: 130 mm
Tiefe: 50 mm

Farbe Schwarz

Hierzu ein Auszug aus der StVO:
5.3.2 Arbeitsscheinwerfer
Vorhandensein: zulässig
Genehmigungszeichen: ohne
Anzahl: einer oder mehrere, separat einschaltbar

Arbeitsscheinwerfer dürfen - unabhängig von einer ggf. vorliegenden Bauartgenehmigung - nicht mit Betätigungseinrichtungen für Begrenzungs-/Abblend- und/oder Fernlicht gekoppelt sein. Erforderlich ist stets ein separater Schalter. Empfehlenswert ist die Anbringung einer zugehörigen Kontrolleuchte. Mit Ausnahme von Fahrzeugen zur Straßenunterhaltung und Müllabfuhr dürfen Arbeitsscheinwerfer während der Fahrt nicht benutzt werden (Forderung des § 52 StVZO).
Deshalb sollten an Fahrzeugen, die nicht den o.g. Tätigkeitsmerkmalen zugeordnet werden können, z.B. Sattelzugmaschinen, Lkw usw. an geeigneter Stelle in der Nähe des Schalters der Arbeitsscheinwerfer gekennzeichnet sein: "Arbeitsscheinwerfer-Benutzung während der Fahrt nicht zulässig".